Hauseigentümer sind verpflichtet bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorzuzeigen.
Der Energieausweis gibt eine erste Orientierungshilfe zum Zustand des Hauses. Das Gebäude wird hinsichtlich Wände, Fenster, Dach und Heizung bewertet. Mit dem Energieausweis können mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz und Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
Es gibt zwei Ausweisarten:
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird aus den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der letzten 3 Jahren ermittelt.
Der Energieverbrauch wird als witterungsbereinigter Energieverbrauch pro Fläche dargestellt und mit den bei Neubauten und im Gebäudebestand üblichen Werten verglichen.
Für Wohngebäude mit Bauantrag nach 1. November 1977 oder mit mehr als 4 Wohneinheiten kann der Verbrauchsausweis ausgestellt
werden.
Der Verbrauchsausweis gibt nur eine grobe Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes, da die zugrundeliegenden Werte von dem konkreten Nutzerverhalten abhängig sind.
Bedarfsausweis
Nach einer Bestandsaufnahme vor Ort wird der zu erwartende Energiebedarf pro Bezugsfläche berechnet und mit den bei Neubauten und im
Gebäudebestand üblichen Werten verglichen. Zusätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen stichpunktartig beschrieben und die daraus resultierenden Energieeinsparungen
angegeben.
Diese Art von Ausweisen ist für alle Gebäude zulässig. Bedarfsausweise geben eine gute Gesamteinschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes und enthalten konkrete Hinweise darauf, mit
welchen Sanierungsmaßnahmen wieviel Energie eingespart werden kann.
Empfohlen wird der Bedarfsausweis, da hier anhand einer Analyse die Gebäudedaten unabhängig vom Verbrauch erfasst werden. Der Verbrauchsausweis wird lediglich anhand von
Energieverbräuchen der vergangenen Jahre erstellt und hängt somit stark vom Nutzerverhalten ab.